Rechtsanwaltskanzlei Josef A. Mohr - Fachanwalt für Familienrecht

 

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Kinder und elterliche Sorge 

Elterliche Sorge

Seit 01.07.1998 bleibt es auch nach der Scheidung beim gemeinsamen Sorgerecht Nur auf Antrag eines Elternteils oder bei Gefährdung des Kindeswohls, kommt es zu einer Gerichtsentscheidung.

 

Eine Alleinübertragung der elterlichen Sorge ist nur zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes besser

entspricht als das gemeinsame Sorgerecht.

 

Kommt es zu einer gerichtlichen Entscheidung. orientiert sich der Richter ua an folgenden Kriterien:

  • Förderungsprinzip: Welche Lösung wird für die Entwicklung des Kindes förderlicher sein?
  • Kontinuitätsprinzip: Wo ist das Bedürfnis des Kindes nach Kontinuität seiner Lebensverhältnisse am ehesten gewährleistet wird Dabei wird von den Gerichten häufig fälschlich die Versorgungskontinuität als Entscheidungsgrundlage herangezogen statt der für die Entwicklung des Kindes viel maßgeblicheren Bindungskontinuität Bei letzterer spielen die Bindungen zu beiden Elternteilen. Geschwistern und anderen Bezugspersonen eine Rolle. sowie die Neigungen des Kindes selbst.

Das Gericht holt eine Stellungnahme des Jugendamtes ein. ggf auch ein psychologisches Gutachten.