Rechtsanwaltskanzlei Josef A. Mohr - Fachanwalt für Familienrecht |
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Kinder und elterliche Sorge Elterliche Sorge
Seit 01.07.1998 bleibt es auch nach der Scheidung beim gemeinsamen Sorgerecht Nur auf Antrag eines Elternteils oder bei Gefährdung des Kindeswohls, kommt es zu einer Gerichtsentscheidung.
Eine Alleinübertragung der elterlichen Sorge ist nur zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes besser entspricht als das gemeinsame Sorgerecht.
Kommt es zu einer gerichtlichen Entscheidung. orientiert sich der Richter ua an folgenden Kriterien:
Das Gericht holt eine Stellungnahme des Jugendamtes ein. ggf auch ein psychologisches Gutachten.
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