Rechtsanwaltskanzlei Josef A. Mohr - Fachanwalt für Familienrecht

 

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Kosten in Familiensachen

Wer daran denkt, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, denkt natürlich auch an die dann entstehenden Kosten:

Wohl jeder stellt sich vor einem Termin bei einem Rechtsanwalt die bange Frage, was wird das wohl wieder kosten? Vor allem wenn sich Anwalt und Mandant noch nicht kennen und noch kein Vertrauensverhältnis aufgebaut wurde, sind diese Kosten für den Ratsuchenden oft eine schwer zu kalkulierende Größe.

Haben Sie keine Angst vor einer Erstberatung; sie dient (auch) der Ermittlung der voraussichtlich anfallenden Kosten für die gesamte anwaltliche Tätigkeit und gegebenenfalls der Gerichtskosten.

  • Erstberatung::

Als ersten Schritt vereinbaren wir mit Ihnen einen „Erstberatungstermin“. Dieser dient in erster Linie einem ersten Kennenlernen und einer Bestandsaufnahme. Zu Gunsten unserer Mandanten berechnen wir unsere Erstberatung pauschal für bis zu maximal 2 Stunden mit nur 1 Stunde. Geht die Erstberatung darüber hinaus, gilt für die zusätzliche Zeit der Stundensatz in Höhe von 250,00 € zzgl. MWSt. Die Stunden werden dann in jeweils angefangene 5-Minuten-Takte unterteilt. 

Bei einer Erstberatung berechnen wir für maximal 2 Stunden
nur den Betrag von 1 Stunde i.H.v. 250,00 € zzgl. 19 %
MWSt. = insgesamt also 297,50 €. Für darüber hinausge-
hende Erstberatungstätigkeit gilt unser normaler Stunden
satz.

 

  • Sofern Sie sich zu einer Mandatierung entschließen, erfolgt die weitere Bezahlung gemäß Vergütungsvereinbarung.

Oftmals vereinbaren Mandant und Anwalt eine Vergütung in bestimmter Höhe im Wege einer Vergütungsvereinbarung (auch Honorarvereinbarung genannt). Eine solche Vereinbarung wird zu Beginn der anwaltlichen Tätigkeit schriftlich niedergelegt.

Denken Sie aber an die Wahrheiten des Volksmunds (hier: »Was nichts oder nicht viel kostet, taugt nichts«). Gute Leistung hat aus guten Gründen ihren Preis. 

Rechtsschutzversicherungen akzeptieren regelmäßig keine Vergütungsvereinbarungen. Hier sollten Sie vor Vertragsschluss mit Ihrem Rechtsschutzversicherer abschließend Klarheit schaffen.

Mit diesen Hinweisen wollen wir Ihnen helfen, eine mögliche Unsicherheitsschwelle zu überwinden. Die Ungewissheit darüber, welche Kosten nach einem Anwaltsbesuch auf Sie zukommen können, darf Sie nicht davon abhalten, uns zu kontaktieren.